Kanzlei für Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Kanzlei für Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Fachrichtung

Als bundesweit tätige Anwaltskanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Interessenvertretungen auf dem Gebiet des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts. 

Die Haupttätigkeit unserer Kanzlei liegt im Bereich des diakonischen und kirchlichen Arbeitsrechts. 

Kanzlei

Lesen Sie mehr über unser Team und uns als Kanzlei.

Kanzlei

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Schnittstellenberatung

In enger Kooperation beraten wir Mitarbeitervertretungen in diakonischen und kirchlichen Einrichtungen sowohl in juristischen als auch in wirtschaftlichen Fragen.

Seminare

Als Kanzlei begleiten wir regelmäßig Fortbildungen, Seminare und Klausurtagungen, um Kompetenzen an Mitarbeitervertretungen, Betriebsräte und Personalräte zu vermitteln. 

Service

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und deren passende Antworten sowie Downloads.

Montag – Donnerstag:
8:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr – 14:00 Uhr

Kooperationen

Veröffentlichungen

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Download.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten.

  1. Eile ist geboten: Die Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen. Beachten Sie aber, dass im Einzelfall auch schneller reagiert werden muss.

  2. Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, wie Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung und jegliche Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Unterlagen sind wichtig für eine rechtliche Bewertung. 
  3. Kontakt aufnehmen: Schicken Sie uns eine E-Mail, bestenfalls mit ausgefülltem Mandantenstammblatt und Datenschutzerklärung. Wir nehmen dann zeitnah Kontakt zu Ihnen auf und klären alle weiteren Schritte.
  1. Rechtzeitige Einladung inkl. Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt „Rechtsberatung“ zur Sitzung.

  2. Beratung und Beschlussfassung der Rechtsberatung, (Kostenübernahmeantrag beim Arbeitgeber stellen).

  3. Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei bezüglich des Anliegens, alles Weitere wird dann individuell abgeklärt.

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen kontaktieren. Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt in allgemeinen Zügen und die damit einhergehende Beratungsanfrage. Für eine schnellere Bearbeitung schicken Sie uns das jeweilige Mandantenstammblatt und die Einverständniserklärung der elektronischen Kommunikation sowie zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gleich mit.

Ja, unsere Kanzlei verfügt über umfassende Möglichkeiten, per Videokonferenz oder Telefonkonferenz mit unseren Mandanten und der gegnerischen Seite in Kontakt zu treten.

Unsere Kanzlei nimmt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.

 Grundsätzlich können pauschale Beratungsverträge abgeschlossen werden. Benötigt wird die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers. Gerne unterbreiten wir individuelle Angebote.

Kontakt

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