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Die RechtsSammlung ist in dritter Auflage erschienen
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Aus aktuellem Anlass:

Demokratie und Mitbestimmung im Betrieb auch in Zeiten von Corona!
Der Corona-Virus Covid-19 stellt die gesamte Bevölkerung und im speziellen auch Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen vor neue Herausforderungen. Gerade im sozialen Bereich spielen Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 eine besondere Rolle.

Es liegt auf der Hand, dass in Betrieben, Einrichtungen und Dienststellen alles getan werden muss, um die Ausbreitung zu verhindern oder zu erschweren. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass demokratische Strukturen eingeschränkt oder gar faktisch abgeschafft werden. Das gilt auch und erst Recht für demokratische Strukturen im Betrieb.

Auch in diesen Zeiten dürfen Mitwirkungsrechte von Mitarbeitervertretungen, Betriebsräten und Personalräten nicht unterlaufen werden.

Werden demokratische Strukturen in Krisenzeiten eingeschränkt, kann dies zu einer sehr gefährlichen Entwicklung beitragen.

Es muss als betriebliche Interessenvertretung weiterhin darum gehen, den Kolleg*innen solidarisch zur Seite zu stehen.

Im Sinne der Sozialpartnerschaft muss es auch jetzt in demokratischen Prozessen gelingen, eine Lösung zu finden, die kurzfristig - aber auch langfristig - alle Beteiligten schützt und sie unterstützt.

Echte Demokratie ist auch in Zeiten der Krise möglich.

Wir sind dank modernster Infrastruktur über Telefon, E-Mail sowie per Skype oder Video-Konferenz erreichbar.

Achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!


Ihr Team von feuerhahn rechtsanwälte

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Zusätzlich möchten wir auf die aktuelle Ausgabe des AuK-Schnelldienstes vom 16.03.2020 hinweisen: 20 arbeitsrechtliche Fragen und Antworten zu Corona

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Wir sind eine überregional tätige Anwaltskanzlei mit drei Rechtsanwälten, die Sie auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts berät und vertritt.

Unsere Mandanten sind Arbeitnehmer und betriebliche Interessenvertretungen.
Mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen arbeiten wir eng zusammen.

Unsere Haupttätigkeit liegt im Bereich des diakonischen und kirchlichen Arbeitsrechts.
Wir beraten und vertreten Mitarbeitervertretungen (die betrieblichen Interessenvertretungen in den kirchlichen „Betrieben“) sowie deren Mitarbeitende.
Die Kirchen besitzen eine grundgesetzlich eingeräumte Sonderstellung in Deutschland (dies ist in Europa einzigartig) und haben ein eigenes Arbeitsrecht geschaffen.
Mit den sich ergebenden Besonderheiten sind wir aufgrund unserer Spezialisierung auf diesem Gebiet - ebenso wie in nicht-kirchlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten - bestens vertraut.

Um Sie optimal betreuen zu können, arbeiten wir in Kooperation (www.gruppe-bbi.de) mit qualifizierten Partnern aus anderen Berufszweigen/Bereichen.

Aufgrund unserer Spezialisierung haben wir einen zentralen, in der Mitte Deutschlands liegenden Kanzleisitz mit optimaler Verkehrsanbindung gewählt. Gerne begrüßen wir Sie mit unserem Team in unseren Kanzleiräumen im Dürer-Haus im Herzen Göttingens in der Weender Straße 87.