Kanzlei für Individual- und Kollektivarbeitsrecht
Fachrichtung
Wir sind eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei, die ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren betriebliche Interessensvertretungen auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts berät und vertritt.
Unsere Haupttätigkeit liegt im Bereich des diakonischen und kirchlichen Arbeitsrechts.

Individualrecht
Unsere Kanzlei übernimmt die umfassende Beratung und Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in individualrechtlichen Streitigkeiten. Diese Konflikte können sich in unterschiedlichster Form gestalten, sei es in Bezug auf Kündigungen, Arbeitsvertragsangelegenheiten oder Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Gemeinsam finden wir passende Lösungen, um Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen.

Kollektivrecht
Für die sich ergebenden Besonderheiten des diakonischen und kirchlichen Arbeitsrechts sind wir aufgrund unserer Spezialisierung die richtige Kanzlei, um Mitarbeitervertretungen sowie deren Mitarbeitende zu beraten und zu vertreten.
Die Kirchen in Deutschland haben eine besondere Rechtsstellung, die sich aus Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung ableitet.
Diese Regelungen erlauben es den Kirchen, eigene Arbeitsrechtsregelungen (AVR etc.) aufzustellen, eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit für kollektivrechtliche Streitigkeiten zu schaffen und eigene Regelungen der Rechte der Betriebsparteien – das Mitarbeitervertretungsrecht – festzulegen und so deutlich hinter den staatlichen Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts zurückzubleiben.
Auch in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen verfügen wir über umfassendes Fachwissen, um Betriebsräten kompetent zur Seite zu stehen.
Bundesweite Beratung
Wir beraten Sie sowohl vor Ort, als auch online. Hierfür ist unsere Kanzlei mit modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet.
