Philosophie unserer Kanzlei

Als Kanzlei stehen wir an der Seite der Beschäftigten und Angestellten und setzen uns für Ihre Rechte und Interessen ein.

In unserer Kanzlei legen wir großen Wert auf eine schnelle und offene Kommunikation. Wir wissen, dass rechtliche Anliegen oft dringend sind und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.

Dabei liegt es uns am Herzen, Ihnen rechtlichen Beistand zu bieten und gleichzeitig ein vertrauensvolles Miteinander auf Augenhöhe zu schaffen.

Jedes rechtliche Anliegen ist einzigartig und wir nehmen uns die Zeit, Ihr individuelles Mandat umfassend zu verstehen. Wir wissen, dass kein Fall wie der andere ist und dass maßgeschneiderte Lösungen entscheidend sind.

In unserer Kanzlei setzen wir auf einen respektvollen und konstruktiven Umgang auch mit der Gegenseite. 

Wir sind überzeugt, dass Wertschätzung und Verständnis für unterschiedliche Perspektiven eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind.

Durch offene Kommunikation und kooperative Verhandlungen schaffen wir Raum für Lösungen, die für alle Beteiligten tragbar sind. Unser Ziel ist es, nicht nur Ihre Interessen zu vertreten, sondern auch eine positive Basis für Zusammenarbeit und Konfliktlösung zu fördern.

In unserer Kanzlei setzen wir uns für die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein und kämpfen dafür, dass Ihre Interessen und Anliegen gehört werden.

Mit einer klaren politischen Haltung stehen wir für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Wir richten uns gegen jede Form der Diskriminierung.

Gemeinsam arbeiten wir daran, Ihre Stimme zu stärken und Ihre Rechte durchzusetzen.

Als Kanzlei setzen wir uns dafür ein, Interessenvertretungen zu stärken und die kollegiale Stimme zu Gehör zu bringen.

Hierbei ist uns eine demokratische Grundhaltung sowohl inner- als auch überbetrieblich sehr wichtig.

Unsere Arbeit basiert auf Vernetzung und Kooperation, um die bestmögliche Vertretung und Unterstützung zu gewährleisten. 

Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit Gesamtausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Gewerkschaften und weiteren Partnern zusammen.

Team

Sven Feuerhahn

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

  • Studium an der Georg-August-Universität Göttingen, Referendariat am Landgericht Kassel

  • Referent in der Erwachsenenbildung für unterschiedliche Bildungsträger im Bereich betrieblicher Interessenvertretungen, insbesondere für Mitarbeitervertretungen

  • Vor und während des Studiums als Rettungsassistent und Lehrrettungsassistent tätig und in dieser Zeit selbst Vorsitzender einer Mitarbeitervertretung

Tanja Bohlender

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

  • Studium an der Georg-August-Universität Göttingen, Referendariat am Landgericht Kassel

  • Referentin in der Erwachsenenbildung für unterschiedliche Bildungsträger im Bereich betrieblicher Interessenvertretungen, insbesondere für Mitarbeitervertretungen

  • Examinierte Krankenschwester mit Tätigkeit auf einer Intensivstation am Universitätsklinikum Göttingen während des Studiums, davor Mitarbeiterin in einem Altenpflegeheim in Venezuela

Victoria Lübeke

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

  • Studium an der Georg-August-Universität Göttingen, Referendariat am Landgericht Kassel

  • Referentin in der Erwachsenenbildung für unterschiedliche Bildungsträger im Bereich betrieblicher Interessenvertretungen, insbesondere für Mitarbeitervertretungen

  • Zertifizierte Datenschutzbeauftragte

Angelika Waldmann

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.

Schwerpunkte: Büroleitung, Mandantenbetreuung, Kostenrechnung, Buchhaltung, Zwangsvollstreckung, Personalbetreuung.

Katharina Kimm

Rechtsanwaltsfachangestellte.

Schwerpunkte: Mandantenbetreuung, Terminvereinbarung.

Leonie Landfeld

Werkstudentin mit juristischer Tätigkeit in der Kanzlei sowie Durchführung von Seminaren.

  • Studium an der Universität Leipzig mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

  • Vor und während des Studiums als SSI/TDI Tauchlehrerin in verschiedenen Ländern tätig

Kontakt

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Downloads

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FAQ

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten.

  1. Eile ist geboten: Die Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen. Beachten Sie aber, dass im Einzelfall auch schneller reagiert werden muss.

  2. Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, wie Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung und jegliche Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Unterlagen sind wichtig für eine rechtliche Bewertung. 
  3. Kontakt aufnehmen: Schicken Sie uns eine E-Mail, bestenfalls mit ausgefülltem Mandantenstammblatt und Datenschutzerklärung. Wir nehmen dann zeitnah Kontakt zu Ihnen auf und klären alle weiteren Schritte.
  1. Rechtzeitige Einladung inkl. Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt „Rechtsberatung“ zur Sitzung.

  2. Beratung und Beschlussfassung der Rechtsberatung, (Kostenübernahmeantrag beim Arbeitgeber stellen).

  3. Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei bezüglich des Anliegens, alles Weitere wird dann individuell abgeklärt.

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen kontaktieren. Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt in allgemeinen Zügen und die damit einhergehende Beratungsanfrage. Für eine schnellere Bearbeitung schicken Sie uns das jeweilige Mandantenstammblatt und die Einverständniserklärung der elektronischen Kommunikation sowie zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gleich mit.

Ja, unsere Kanzlei verfügt über umfassende Möglichkeiten, per Videokonferenz oder Telefonkonferenz mit unseren Mandanten und der gegnerischen Seite in Kontakt zu treten.

Unsere Kanzlei nimmt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.

 Grundsätzlich können pauschale Beratungsverträge abgeschlossen werden. Benötigt wird die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers. Gerne unterbreiten wir individuelle Angebote.