Seminare

Für die Aufgaben der Gremienarbeit bedarf es eines Fundamentes aus Wissen, Fähigkeiten und einer klaren Haltung.

Deswegen führen wir als Kanzlei selbst und für andere Bildungsanbieter regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen und Seminare durch, um diese Kompetenzen an Mitarbeitervertretungen und Betriebsräte zu vermitteln.

Die Seminarinhalte befassen sich einerseits mit Themengebieten kirchlicher und diakonischer Einrichtungen wie Regelungen des MVG oder der AVR, aber auch mit relevanten Themen des Arbeitsrechtes, u.a. Arbeitszeitrecht, Datenschutz oder Kündigungsvorschriften.

MVG Seminare

Diese Seminare richten sich an Mitglieder der Mitarbeitervertretungen.

In diesem Seminar wird neuen Mitgliedern der Mitarbeitervertretung grundlegendes Wissen zum Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) vermittelt. Die Teilnehmenden erhalten einen ersten Überblick über die Rolle und Funktion der Mitarbeitervertretung, in deren Organisation und Geschäftsführung. Zudem wird die persönliche Rechtsstellung der Mitglieder der MAV sowie ein Einblick in die wichtigsten Beteiligungsrechte gegeben. Der Austausch und das vermittelte Wissen sind entscheidend, um die Aufgaben in der Mitarbeitervertretung verantwortungsbewusst und effektiv zu erfüllen.

Zielgruppe: Neu gewählte Mitglieder der MAV sowie Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte, die noch keine grundlegenden Kenntnisse im Mitarbeitervertretungsrecht erworben haben.

In diesem Seminar werden die Beteiligungsrechte und Verfahren der Beteiligung in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten behandelt. Der Fokus liegt auf der aktiven Mitbestimmung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Teamarbeit, der Arbeitszeiten und der technischen Überwachung. Die Mitarbeitervertretung hat eine entscheidende Rolle, da der Arbeitgeber ohne ihre Zustimmung keine Maßnahmen ergreifen kann. Die Teilnehmenden lernen, wie sie ihre Rechte und Ideen erfolgreich durch Kommunikation, der Erstellung von Dienstvereinbarungen und der Nutzung der betrieblichen Einigungsstelle umsetzen können.

Zielgruppe: Alle Mitglieder der MAV, die das MVG I Seminar bereits absolviert haben.

In diesem Seminar wird das Grundwissen im Mitarbeitervertretungsrecht vertieft, das in den MVG-Einführungsseminaren vermittelt wurde. Der Fokus liegt auf den Beteiligungsrechten der Mitarbeitervertretung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen sowie in allgemeinen personellen Angelegenheiten. Die Teilnehmenden lernen, wie sie in diesen Bereichen handeln und das Informationsrecht in wirtschaftlichen Angelegenheiten ausüben können.

Zielgruppe: Alle Mitglieder der MAV, die das MVG I Seminar bereits absolviert haben.

Das Seminar richtet sich an Mitglieder der MAV, die mit der Protokollführung der Mitarbeitervertretung betraut sind (Schriftführende).

Thematisiert werden Fragen rund um die Protokollführung, darunter die formalen und inhaltlichen Anforderungen, die bei Einladungen zu Sitzungen zu beachten sind. Es wird geklärt, welche Kriterien ein Sitzungsprotokoll erfüllen muss, welche Fristen dabei gelten und wieso die Einhaltung der Vorschriften von immenser Bedeutung ist.

Durch die Erörterung dieser Themen wird sichergestellt, dass alle Teilnehmenden in der Lage sind, präzise, rechtssichere Protokolle zu erstellen, die in einem kirchengerichtlichen Verfahren der Überprüfung standhalten.

Zielgruppe: Mitglieder der MAV, die als Schriftführende tätig sind bzw. Protokolle schreiben.

Diakonisches Arbeitsrecht

Dieses Seminar befasset sich mit den spezifischen Entgeltwerken kirchlicher und diakonischer Einrichtungen.

In diesem Seminar wird der Rechtscharakter der AVR-DD behandelt, die alle relevanten Aspekte des Beschäftigungsverhältnisses regelt, einschließlich Wochenarbeitszeit, Altersvorsorge, Jahressonderzahlungen, Eingruppierung und Vergütung.

Für Mitglieder der Mitarbeitervertretung ist es entscheidend, das Eingruppierungssystem zu verstehen und kompetent auf Fragen zum Entgelt, 13. Monatsgehalt, Arbeitszeitkonten sowie Urlaubsgewährung und -berechnung eingehen zu können. Daher ist das Wissen über die AVR-DD unerlässlich für die effektive Vertretung der Interessen in entsprechenden Einrichtungen.

Zielgruppe: Mitglieder der MAV aus Einrichtungen, die die AVR anwenden. Arbeitsrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Das Seminar befasst sich mit dem Tarifvertrag der Diakonie in Niedersachsen (TV DN), der für viele Beschäftigte in der niedersächsischen Diakonie gilt und Bestandteil der individuellen Arbeitsverträge ist. Die Teilnehmenden erhalten Antworten auf alltägliche Fragen des Kollegiums zu Themen wie Eingruppierung, Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub. Auch Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Kündigung und Rationalisierungsschutz werden behandelt, weshalb Kenntnisse des TVDN für Mitarbeitervertretungen unerlässlich sind.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften zur Eingruppierung: Es wird geklärt, welche Tätigkeitsjahre bei den Stufen berücksichtigt werden und welche Besonderheiten für bestimmte Berufsgruppen relevant sind, insbesondere vor dem Hintergrund neuer Entwicklungen in den letzten Jahren.

Zielgruppe: Alle Mitglieder der MAV aus Einrichtungen, in denen der TVDN gilt. Arbeitsrechtliche Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Arbeitszeit

Diese Seminare befassen sich mit allgemeinen und besonderen Fragen rund um die Themen Arbeitszeit und Dienstplangestaltung in diakonischen und kirchlichen Einrichtungen.

In diesem Seminar zu Arbeitszeitfragen werden die rechtlichen Grundlagen der Arbeitszeitbegriffe behandelt, die für die Arbeit der Mitarbeitervertretung von zentraler Bedeutung sind. Die Teilnehmenden lernen grundlegende Konzepte wie Mehrarbeit, Überstunden, Pausen und Ruhezeiten zu verstehen und erfahren weiter, welche Mitbestimmungsrechte sie haben, wie mit Rechtsverstößen umzugehen ist und wann die Einigungsstelle eingeschaltet werden kann.

Praktische Übungen ermöglichen es den Teilnehmenden, dieses Wissen anzuwenden und Strategien zur Durchsetzung ihrer eigenen Vorstellungen sowie arbeitnehmerorientierte Ziele zu entwickeln. Dies ist entscheidend, um kompetent in der Mitarbeitervertretung mitreden und Entscheidungen treffen zu können.

Zielgruppe: Alle Mitglieder der MAV, welche die MVG Grundlagenseminare bereits besucht haben.

In diesem Seminar zu den vertiefenden und fortgeschrittenen Fragen der Mitbestimmung zur Arbeitszeit werden verschiedene Aspekte der Dienstplangestaltung behandelt. Die Teilnehmenden lernen, welche Informationen im Dienstplan erfasst werden müssen, was die Mitarbeitervertretung kontrollieren kann und welche Ablehnungsgründe existieren. Es wird thematisiert, wie Arbeitszeiten gemeinsam mit dem Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden und welche Spielräume mit den AVR-DD und dem TV DN vereinbar sind. Zudem wird diskutiert, welche Inhalte eine Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit haben sollte.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zur Dienstplangestaltung sowie der Verknüpfung von Arbeitsschutz und Arbeitszeitrecht. Praktische Übungen ermöglichen es den Teilnehmenden, Strategien zu entwickeln und Ideen für ihre Einrichtungen zu diskutieren. Ziel des Seminars ist es, Methoden zu erlernen, um die Eckpunkte und Positionen der Mitarbeitervertretung erfolgreich umzusetzen und arbeitnehmerorientierte Ziele durchzusetzen.

Zielgruppe: Alle Mitglieder, die das MVG I Seminar und das Arbeitszeit I Seminar bereits absolviert haben.

Das Seminar beleuchtet ein zentrales Thema der Arbeit der Mitarbeitervertreter, das die Arbeitsbedingungen und die Zufriedenheit des Kollegiums beeinflusst. Die Teilnehmenden erhalten ein fundiertes Verständnis der rechtlichen und tariflichen Grundlagen für Dienstpläne, einschließlich wichtiger gesetzlicher Bestimmungen und Regelungen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den praktischen Aspekten der Dienstplanung: Die Teilnehmenden lernen, welche Informationen im Dienstplan erfasst werden müssen, welche Mitbestimmungsrechte die MAV hat und wie Dienstvereinbarungen effektiv verhandelt werden können.

Durch die Diskussion arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse und praktische Übungen wenden die Teilnehmenden ihr Wissen an und vertiefen es anhand von Fallbeispielen aus ihren Einrichtungen.

Das Seminar fördert die Entwicklung von Strategien zur Durchsetzung arbeitnehmerorientierter Ziele und stärkt die Position der Mitarbeitervertretung im Dialog der Betriebsparteien. Es richtet sich an alle Mitglieder der Mitarbeitervertretung, die ihre Kenntnisse in der Dienstplangestaltung vertiefen und praxisnahe Handlungsmöglichkeiten entwickeln möchten, um aktiv an der Gestaltung von Dienstplänen mitzuwirken.

Zielgruppe: Alle Mitglieder der MAV, deren Aufgabenbereich die Dienstplangestaltung einschließt, insbesondere Ausschüsse. 

Arbeitsrecht

Diese Seminare befassen sich mit allgemeinen und besonderen Regelungen des Arbeitsrechts.

Das Seminar behandelt zentrale Fragen wie den Abschluss von Arbeitsverträgen, kirchliche Besonderheiten, wesentliche gesetzliche Grundlagen und die richtige Interpretation von Gesetzestexten. Zudem wird das Weisungsrecht des Arbeitgebers erläutert, Abmahnungen, Annahmeverzug, sowie Regelungen zu Entgelt, Krankheit und Urlaub näher besprochen. Die Teilnehmenden erfahren auch, wie Arbeitsverträge geändert oder beendet werden können und welche Möglichkeiten die MAV hat, Einfluss auf betriebliche Regelungen zu nehmen. Ziel ist es, die Mitarbeitervertretung in die Lage zu versetzen, aktiv an der Durchsetzung der Interessen der Beschäftigten mitzuwirken und sinnvolle betriebliche Regelungen auszuhandeln.

Zielgruppe: Alle Mitglieder der MAV sowie Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Seminare.

19 Abs. 3 S. 1 MVG gewährt der Mitarbeitervertretung einen kollektivrechtlichen Anspruch darauf, jedes ihrer Mitglieder bis zu vier Wochen je Amtszeit zu entsprechenden Tagungen und Lehrgängen zu entsenden.

(Joussen / Mestwerdt / Nause / Spelge / Voßkühler MVG § 19 Rn. 51)

Ja. Nach § 19 Abs. 3 S. 1 MVG kann die Mitarbeitervertretung über die Verteilung des Anspruches frei innerhalb des Gremiums entscheiden, sofern die Summe aller Ansprüche nicht überschritten wird. Dies ergibt vor allem dann Sinn, wenn ein frisch gewähltes oder nachgerücktes Mitglied mehr Schulungsbedarf hat als Mitglieder, die schon länger in der Mitarbeitervertretung sind.

Beispiel: Die Mitarbeitervertretung hat fünf Mitglieder. Die Summe aller Ansprüche wären dann 20, da jedes der fünf Mitglieder einen Anspruch von 4 Wochen besitzt. Die Mitarbeitervertretung kann aber per Beschlussfassung auch ein Mitglied auf 6 Wochen Fortbildung, das zweite Mitglied auf 2 Wochen Fortbildung und die restlichen drei auf 4 Wochen Fortbildung schicken, da insgesamt nicht mehr als 20 Wochen überschritten werden.

Die Kosten für die Teilnahme an Schulungen iSd § 19 Abs. 3 MVG trägt die Dienststelle nach § 30 Abs. 2 MVG.

(BGG § 19 Rn. 33; Fey / Rehren MVG. EKD § 19 Rn. 15)

Sollten erforderliche Schulungen vom Arbeitgeber nicht genehmigt werden, kontaktieren Sie uns! 

Seminare finden sowohl online als auch vor Ort in Tagungshäusern statt. Die Veranstaltungen werden als Schulungen der jeweiligen Bildungsträger, Inhouse-Schulungen oder Klausurtagungen durchgeführt.

Seminare – vor allem für Mitarbeitervertretungen – werden unter anderem angeboten von dem Verein Diakonische ArbeitnehmerInnen Initiative e.V. (dia) und den Gesamtausschüssen der Mitarbeitervertretungen der Diakonie Hessen (GAMAV DH) sowie der Diakonie Mitteldeutschlands (GAMAV Diakonie EKM).

Nein, aus der MAVO ergeben sich andere Vorschriften.

Kontakt

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um Kontakt aufzunehmen!

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Download.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten.

  1. Eile ist geboten: Die Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen. Beachten Sie aber, dass im Einzelfall auch schneller reagiert werden muss.

  2. Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, wie Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung und jegliche Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Unterlagen sind wichtig für eine rechtliche Bewertung. 
  3. Kontakt aufnehmen: Schicken Sie uns eine E-Mail, bestenfalls mit ausgefülltem Mandantenstammblatt und Datenschutzerklärung. Wir nehmen dann zeitnah Kontakt zu Ihnen auf und klären alle weiteren Schritte.
  1. Rechtzeitige Einladung inkl. Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt „Rechtsberatung“ zur Sitzung.

  2. Beratung und Beschlussfassung der Rechtsberatung, (Kostenübernahmeantrag beim Arbeitgeber stellen).

  3. Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei bezüglich des Anliegens, alles Weitere wird dann individuell abgeklärt.

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen kontaktieren. Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt in allgemeinen Zügen und die damit einhergehende Beratungsanfrage. Für eine schnellere Bearbeitung schicken Sie uns das jeweilige Mandantenstammblatt und die Einverständniserklärung der elektronischen Kommunikation sowie zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gleich mit.

Ja, unsere Kanzlei verfügt über umfassende Möglichkeiten, per Videokonferenz oder Telefonkonferenz mit unseren Mandanten und der gegnerischen Seite in Kontakt zu treten.

Unsere Kanzlei nimmt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.

 Grundsätzlich können pauschale Beratungsverträge abgeschlossen werden. Benötigt wird die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers. Gerne unterbreiten wir individuelle Angebote.