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Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Staat, in dem diese verliehen wurde: Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE). Die Regelungen können auf der Webseite der der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingesehen werden.


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FAQ

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten.

  1. Eile ist geboten: Die Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen. Beachten Sie aber, dass im Einzelfall auch schneller reagiert werden muss.

  2. Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, wie Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung und jegliche Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Unterlagen sind wichtig für eine rechtliche Bewertung. 
  3. Kontakt aufnehmen: Schicken Sie uns eine E-Mail, bestenfalls mit ausgefülltem Mandantenstammblatt und Datenschutzerklärung. Wir nehmen dann zeitnah Kontakt zu Ihnen auf und klären alle weiteren Schritte.
  1. Rechtzeitige Einladung inkl. Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt „Rechtsberatung“ zur Sitzung.

  2. Beratung und Beschlussfassung der Rechtsberatung, (Kostenübernahmeantrag beim Arbeitgeber stellen).

  3. Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei bezüglich des Anliegens, alles Weitere wird dann individuell abgeklärt.

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen kontaktieren. Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt in allgemeinen Zügen und die damit einhergehende Beratungsanfrage. Für eine schnellere Bearbeitung schicken Sie uns das jeweilige Mandantenstammblatt und die Einverständniserklärung der elektronischen Kommunikation sowie zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gleich mit.

Ja, unsere Kanzlei verfügt über umfassende Möglichkeiten, per Videokonferenz oder Telefonkonferenz mit unseren Mandanten und der gegnerischen Seite in Kontakt zu treten.

Unsere Kanzlei nimmt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.

 Grundsätzlich können pauschale Beratungsverträge abgeschlossen werden. Benötigt wird die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers. Gerne unterbreiten wir individuelle Angebote.