Kanzlei für Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Fachrichtung

Wir sind eine bundesweit tätige Anwaltskanzlei, die ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren betriebliche Interessensvertretungen auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts berät und vertritt. 

Unsere Haupttätigkeit liegt im Bereich des diakonischen und kirchlichen Arbeitsrechts. 

Individualrecht

Unsere Kanzlei übernimmt die umfassende Beratung und Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in individualrechtlichen Streitigkeiten. Diese Konflikte können sich in unterschiedlichster Form gestalten, sei es in Bezug auf Kündigungen, Arbeitsvertragsangelegenheiten oder Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Gemeinsam finden wir passende Lösungen, um Ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen.

Kollektivrecht

Für die sich ergebenden Besonderheiten des diakonischen und kirchlichen Arbeitsrechts sind wir aufgrund unserer Spezialisierung die richtige Kanzlei, um Mitarbeitervertretungen sowie deren Mitarbeitende zu beraten und zu vertreten.

Die Kirchen in Deutschland haben eine besondere Rechtsstellung, die sich aus Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung ableitet.

Diese Regelungen erlauben es den Kirchen, eigene Arbeitsrechtsregelungen (AVR etc.) aufzustellen, eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit für kollektivrechtliche Streitigkeiten zu schaffen und eigene Regelungen der Rechte der Betriebsparteien – das Mitarbeitervertretungsrecht – festzulegen und so deutlich hinter den staatlichen Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts zurückzubleiben.

Auch in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen verfügen wir über umfassendes Fachwissen, um Betriebsräten kompetent zur Seite zu stehen.

Bundesweite Beratung

Wir beraten Sie sowohl vor Ort, als auch online. Hierfür ist unsere Kanzlei mit modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet.

Kontakt

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular, um Kontakt aufzunehmen!

Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Download.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten.

  1. Eile ist geboten: Die Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen. Beachten Sie aber, dass im Einzelfall auch schneller reagiert werden muss.

  2. Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, wie Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung und jegliche Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Unterlagen sind wichtig für eine rechtliche Bewertung. 
  3. Kontakt aufnehmen: Schicken Sie uns eine E-Mail, bestenfalls mit ausgefülltem Mandantenstammblatt und Datenschutzerklärung. Wir nehmen dann zeitnah Kontakt zu Ihnen auf und klären alle weiteren Schritte.
  1. Rechtzeitige Einladung inkl. Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt „Rechtsberatung“ zur Sitzung.

  2. Beratung und Beschlussfassung der Rechtsberatung, (Kostenübernahmeantrag beim Arbeitgeber stellen).

  3. Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei bezüglich des Anliegens, alles Weitere wird dann individuell abgeklärt.

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen kontaktieren. Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt in allgemeinen Zügen und die damit einhergehende Beratungsanfrage. Für eine schnellere Bearbeitung schicken Sie uns das jeweilige Mandantenstammblatt und die Einverständniserklärung der elektronischen Kommunikation sowie zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gleich mit.

Ja, unsere Kanzlei verfügt über umfassende Möglichkeiten, per Videokonferenz oder Telefonkonferenz mit unseren Mandanten und der gegnerischen Seite in Kontakt zu treten.

Unsere Kanzlei nimmt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.

 Grundsätzlich können pauschale Beratungsverträge abgeschlossen werden. Benötigt wird die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers. Gerne unterbreiten wir individuelle Angebote.