Schnittstellenberatung

Fragen, die mit der Praxis der Mitarbeitervertretung einhergehen, betreffen oft nicht nur juristische oder wirtschaftliche Aspekte. Sie sind vielmehr ein komplexes Zusammenspiel beider Bereiche und erfordern eine ganzheitliche Betrachtung.

Durch unsere Kanzlei erhalten Sie eine umfassende Unterstützung in rechtlichen Fragen und profitieren von unserer engen Zusammenarbeit mit der auf den Sozialmarkt spezialisierten Consiliaris Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Sie durch Wirtschaftsprüfer Herrn Jens Landfeld parallel in wirtschaftlichen Aspekten begleitet.

Gemeinsam gewährleisten wir eine umfassende Beratung und Unterstützung von Mitarbeitervertretungen in Einrichtungen der Diakonie und Caritas in ganz Deutschland.

Wir begleiten:

  • Komplexe Projekte wie Wechsel von Vergütungsmodellen, Umstieg 1. Weg auf Tarifvertrag, 3. Weg, etc.
  • Bei Insolvenz auf der Seite der Arbeitnehmervertretung, Beratung im Gläubigerausschuss
  • Notlagendienstvereinbarungen oder Sanierungstarifverträgen
  • Mitarbeitervertretungen in Sitzungen von Wirtschaftsausschüssen
  • Überprüfung von Wirtschaftsprüfertestaten bei der Kürzung von erfolgsabhängigen Jahressonderzahlungen
  • Überprüfung der von Arbeitgeberseite vorgelegten wirtschaftlichen Unterlagen

Seminare

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Consiliaris bieten wir unterschiedliche Seminare im wirtschaftlich-rechtlichen Kontext für Mitarbeitervertretungen und Wirtschaftsausschüsse an.

Die Seminare führen wir auch als Inhouse-Veranstaltungen durch.

Unser Partner

Kontakt

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Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente zum Download.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten.

  1. Eile ist geboten: Die Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht beträgt nur drei Wochen. Beachten Sie aber, dass im Einzelfall auch schneller reagiert werden muss.

  2. Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle relevanten Dokumente zusammen, wie Ihren Arbeitsvertrag, die Kündigung und jegliche Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Diese Unterlagen sind wichtig für eine rechtliche Bewertung. 
  3. Kontakt aufnehmen: Schicken Sie uns eine E-Mail, bestenfalls mit ausgefülltem Mandantenstammblatt und Datenschutzerklärung. Wir nehmen dann zeitnah Kontakt zu Ihnen auf und klären alle weiteren Schritte.
  1. Rechtzeitige Einladung inkl. Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt „Rechtsberatung“ zur Sitzung.

  2. Beratung und Beschlussfassung der Rechtsberatung, (Kostenübernahmeantrag beim Arbeitgeber stellen).

  3. Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei bezüglich des Anliegens, alles Weitere wird dann individuell abgeklärt.

Sie können uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen kontaktieren. Bitte schildern Sie uns den Sachverhalt in allgemeinen Zügen und die damit einhergehende Beratungsanfrage. Für eine schnellere Bearbeitung schicken Sie uns das jeweilige Mandantenstammblatt und die Einverständniserklärung der elektronischen Kommunikation sowie zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gleich mit.

Ja, unsere Kanzlei verfügt über umfassende Möglichkeiten, per Videokonferenz oder Telefonkonferenz mit unseren Mandanten und der gegnerischen Seite in Kontakt zu treten.

Unsere Kanzlei nimmt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.

 Grundsätzlich können pauschale Beratungsverträge abgeschlossen werden. Benötigt wird die Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers. Gerne unterbreiten wir individuelle Angebote.